Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.06.2005 - 1 U 1343/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändung von Gesellschaftsanteilen; Wirksamkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen als Einwendung im Rahmen der Pfändung dieses Anteils; Vereinbarung einer Abfindungsregelung; Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses
- Judicialis
ZPO § 771; ; GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 34 Abs. 3; ; BGB § 738
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Gesellschaftsanteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 30.09.2004 - 3 O 188/02
- OLG Koblenz, 08.06.2005 - 1 U 1343/04
- BGH, 17.07.2006 - II ZR 313/05
- BGH, 19.09.2006 - II ZR 313/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01
Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 1 U 1343/04
b) Soweit die Kläger u.a. unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2004, 1865) dartun, dass nach den in § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages niedergelegten Festlegungen, die Einziehung der Gesellschaftsanteile des Dr.G... sofort -vor den Vollstreckungsmaßnahmen- wirksam werden sollte und wurde, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat auch unter Beachtung weiterer Rechtsprechung zu der Möglichkeit einer Einziehung, Ausschließung mit sofortiger Wirkung auch ohne Abfindungszahlung (siehe u.a. Brandenburgisches Oberlandesgericht, ZiP 2002, 1806 f.) der Auffassung und Überzeugung ist, dass es für einen derartigen, von den gesetzlichen Regelungen und Vorstellungen stark abweichenden Fall einer ausdrücklichen und klaren, eindeutigen Festlegung im Gesellschaftsvertrag bedarf. - OLG Brandenburg, 24.07.2002 - 7 U 28/02
Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2005 - 1 U 1343/04
b) Soweit die Kläger u.a. unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2004, 1865) dartun, dass nach den in § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages niedergelegten Festlegungen, die Einziehung der Gesellschaftsanteile des Dr.G... sofort -vor den Vollstreckungsmaßnahmen- wirksam werden sollte und wurde, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat auch unter Beachtung weiterer Rechtsprechung zu der Möglichkeit einer Einziehung, Ausschließung mit sofortiger Wirkung auch ohne Abfindungszahlung (siehe u.a. Brandenburgisches Oberlandesgericht, ZiP 2002, 1806 f.) der Auffassung und Überzeugung ist, dass es für einen derartigen, von den gesetzlichen Regelungen und Vorstellungen stark abweichenden Fall einer ausdrücklichen und klaren, eindeutigen Festlegung im Gesellschaftsvertrag bedarf.